Rechtsprechung
   FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14   

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https://dejure.org/2016,5934
FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14 (https://dejure.org/2016,5934)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.02.2016 - 4 K 1684/14 (https://dejure.org/2016,5934)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 4 K 1684/14 (https://dejure.org/2016,5934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Geschäfte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Cum/ex-Aktiengeschäften rechtskräftig - keine Gesetzeslücke vorhanden, die zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Cum/ex-Aktiengeschäfte:Keine zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Gesetzeslücke

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Urteil zu Cum/ex-Aktiengeschäften rechtskräftig - keine Gesetzeslücke vorhanden, die zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zu sog. Cum-ex-Geschäften

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei sog. Cum-ex-Geschäften

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Cum-Ex-Geschäfte

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Cum-ex-Geschäfte

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unreflektierter Beitrag des Staates an "Cum-Ex"?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Cum-Ex-Geschäfte; Kapitalertragsteuer; wirtschaftliches Eigentum; Steuerbescheinigung

  • bundestag.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung von Kapitalertragssteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbeschlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende

Sonstiges (2)

  • personalpraxis24.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Urteil zu Cum/ex-Aktiengeschäften rechtskräftig

  • hessen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Urteil zu Cum/ex-Aktiengeschäften rechtskräftig - keine Gesetzeslücke vorhanden, die zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt

Papierfundstellen

  • WM 2016, 829
  • DStR 2016, 1084
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 30/93

    Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    (1) Dass es zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer als Erhebungsform der Körperschaftsteuer vergleichbar einer Steuervorauszahlung zunächst der Erhebung der Steuer bedarf, ist nach der Systematik der Anrechnung evident und Grundvoraussetzung für die Anrechnung der Abzugsteuer (vgl. BFH, Urteil vom 23.4.1996 VIII R 30/93, BFHE 181, 7; Urteil vom 20.10.2010 I R 54/09, BFH/NV 2011, 641).

    Vor diesem Hintergrund ist es geboten, das Risiko der Nichtabführung der Kapitalertragsteuer durch den Entrichtungspflichtigen und des Ausfalls der Kapitalertragsteuer dem Fiskus zuzuweisen, der sich des Entrichtungspflichtigen als "Verwaltungshelfer" bedient (BFH, Urteil vom 23.4.1996, VIII R 30/93, BFHE 181, 7).

    Erst wenn die Steuer ordnungsgemäß einbehalten wurde, liegt eine Erhebung der Steuer i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG vor (BFH, Urteil vom 23.4.1996 a.a.O.).

  • BFH, 16.04.2014 - I R 2/12

    Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    Darauf, ob die Kaufverträge über die Börse oder außerhalb der Börse abgewickelt würden, komme es in diesem Zusammenhang für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nicht an (BFH, Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12 BFH/NV 2014, 1813 [BFH 16.04.2014 - I R 2/12] ).

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.4.2014, I R 2/12, BFH/NV 2014, 1813, wonach bei der Beurteilung der Wahrnehmung der mit dem Wertpapieren verbundenen Rechte maßgeblich auf das Gesamtkonzept und somit auf die Kombination der Finanzierungsgeschäfte abzustellen sei.

    (cc) Soweit sich die Klägerin zur Begründung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums durch den schuldrechtlichen Vertrag auf die Entscheidung des BFH, Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12 BFH/NV 2014, 1813 [BFH 16.04.2014 - I R 2/12] beruft, ist dies rechtsirrig.

  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 15.12.1999, I R 29/97, BStBl. II 2000, 527).

    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 15.12.1999, I R 29/97, BStBl. II 2000, 527, wonach der Erwerber von Aktien bei an der Börse durchgeführten Kassageschäften bereits mit Abschluss des Kaufvertrages wirtschaftliches Eigentum an den Aktien erlange, seien vorliegend nicht anwendbar.

    (2) Für girosammelverwahrte Aktien hat der BFH bei Börsengeschäften in seinem Urteil vom 15.12.1999 I R 29/97, BStBl II 2000, 527, entschieden, dass der Erwerber angesichts der Einräumung eines Besitzmittlungsanspruchs zu der girosammelverwahrenden Stelle wirtschaftliches Eigentum bereits mit Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages erhält, da nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in diesem Fall aufgrund der bestehenden einschlägigen Börsenusancen und den üblichen Abläufe sichergestellt sei, dass die mit den Anteilen verbundenen Gewinnansprüche regelmäßig nicht mehr entzogen werden können und er von Kurserhöhungen der Papiere profitiert bzw. Kursminderungen tragen muss.

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    Die Steuerbescheinigung ist zum einen materielle Voraussetzung und Tatbestandsmerkmal des § 36 Abs. 2 S. 2 EStG zur Anrechnung der Kapitalertragssteuer, zum anderen dient sie als Nachweis für die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf die zugeflossenen Erträge (BFH-Urteil vom 29.04.2008 VIII R 28/07, BStBl. II 2009, 842).
  • BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    Insoweit liefert sie aber nur den Anscheinsbeweis für die Entrichtung der Kapitalertragsteuer auf die erhaltenen Zahlungen (BFH-Urteil vom 12.02.2008 VII R 33/06, BFH/NV 2008, 845).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 54/09

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage bei Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    (1) Dass es zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer als Erhebungsform der Körperschaftsteuer vergleichbar einer Steuervorauszahlung zunächst der Erhebung der Steuer bedarf, ist nach der Systematik der Anrechnung evident und Grundvoraussetzung für die Anrechnung der Abzugsteuer (vgl. BFH, Urteil vom 23.4.1996 VIII R 30/93, BFHE 181, 7; Urteil vom 20.10.2010 I R 54/09, BFH/NV 2011, 641).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 101/70

    Privatnutzung - Unternehmerischer Telefonanschluß - Eigenverbrauch -

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    (aa) Nach den Grundsätzen der Feststellungslast trifft bei nicht mehr behebbarer Ungewissheit über den Sachverhalt die Feststellungslast für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen die Finanzbehörde, während den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen obliegt (BFH, Urteil vom 28.1.1971, V R 101/70, BStBl. II 1971, 218).
  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts der Erwerber des Wirtschaftsgutes bereits eine rechtlich geschützte, auf dessen Erwerb gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und auch die mit dem Wirtschaftsgut verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chancen einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH, Urteil vom 11.7.2006 VIII R 32/04 BStBl. II 2007, 296).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    (BFH, Urt. vom 27.11.1996, X R 92/92,BStBl II 1998, 97).
  • FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11

    Rückforderung angerechneter Kapitalertragsteuer nach Widerruf der

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14
    Zur Begründung verweist der Beklagte im Wesentlichen auf die Ausführungen des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 8.12.2012 Az. 4 V 1661/11 und führt dies in der Einspruchsentscheidung näher aus.
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Bei außerbörslichem (OTC-)Aktienhandel erwirbt der Aktienkäufer Eigentum regelmäßig erst im Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in seinem Depot (vgl. FG Hessen, Urteile vom 10. Februar 2016 - 4 K 1684/14 Rn. 68 ff. und vom 10. März 2017 - 4 K 977/14 Rn. 79 ff. sowie Beschluss vom 6. April 2021 - 4 V 723/20 Rn. 85 mwN).
  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20

    Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

    Da es sich bei diesen um Leerverkäufer ohne eigenen Aktienbestand handelte, konnten diese der HC Bank keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Aktien verschaffen, die den Anforderungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO entsprochen hätte (hierzu und im Folgenden FG Hessen, Urteile vom 10.02.2016 - 4 K 1684/14, juris Rn. 71 ff.; vom 10.03.2017 - 4 K 977/14, juris Rn. 82 ff.; Beschluss vom 06.04.2021 - 4 V 723/20, juris Rn. 89 f., 101, 104; FG Köln, Urteil vom 19.07.2019 - 2 K 2672/17, juris Rn. 301 ff.; Anzinger, RdF 2012, 394, 399 ff.; Bruns, DStR 2010, 2061, 2062 f.; Florstedt, FR 2016, 641, 645 ff.; Schön, RdF 2015, 115, 120 f.; Spengel/Eisgruber, DStR 2015, 785, 788 ff.; Westermann, Zivilrechtliche Folgen steuerlicher Rechtsirrtümer bei Cum-/Ex-Geschäften, 2018, S. 74 ff. jeweils mit weiteren Nennungen).
  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Die objektive Beweislast für diese Entstehungsvoraussetzungen einer solchen Rechtsposition (hier: der vorgeblichen Erstattungsansprüche des Klägers) würde aber zunächst bei demjenigen liegen, der das Recht behaupte (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 10. Februar 2016, 4 K 1684/14, Rn. 90 ff.).
  • FG Hessen, 10.03.2017 - 4 K 977/14

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei cum-/ex-Aktiengeschäften

    Soweit der Beklagte in Anlehnung an das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10.02.2016 (4 K 1684/14) davon ausgehe, dass bei OTC-Geschäften und Leerverkäufen das wirtschaftliche Eigentum erst mit Lieferung der Aktien auf den Erwerber übergehe, werde dabei die Gesetzesbegründung zum Jahressteuergesetz 2007 nicht hinreichend berücksichtigt.

    (2) Ob der noch in dem Urteil vom 10.02.2016, Az.: 4 K 1684/14, vom erkennenden Gericht angenommene Anscheinsbeweis, dass inländische Depotbanken bei cum-/ex- Geschäften ihrer Verpflichtung zur Abführung von Kapitalertragssteuer auf Dividendenkompensationszahlungen nachkommen, noch aufrechterhalten werden kann, erscheint angesichts der in diesem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse über die Praxis der B-Bank als inländische Depotbank zweifelhaft, kann aber angesichts des vollen Gegenbeweises (keine Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf Dividendenkompensationszahlungen) dahinstehen.

    Des Weiteren hatte auch in dem am 10.02.2016 entschiedenen Verfahren (4 K 1684/14) eine andere inländische Depotbank die Geschäfte auf schuldrechtlicher Basis gegeneinander verrechnet und keine Kapitalertragssteuer abgeführt mit der Begründung, dass sich die Verkaufs- und Kaufgeschäfte des Vertragspartners betragsmäßig ausgeglichen haben.

    (3) Die vorliegend vom Beklagten genauer untersuchten Aktiengeschäfte sind dabei neben den in dem Verfahren 4 K 1684/14 gewonnenen Erkenntnissen über getätigte Absprachen zwischen den Wertpapierhändlern ein deutliches Indiz dafür, dass um den Dividendenstichtag Kettengeschäfte abgeschlossen wurden, die durch mehrfache Anrechnung nicht gezahlter Kapitalertragsteuer zum finanziellen Schaden des Fiskus führten.

  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17

    Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

    (1) Es mag einiges für die Ansicht sprechen, dass ein Geschäftsmodell, das sich darauf stützt, dass eine einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet werden soll, rechtswidrig ist (vgl. zur Problematik HessFG, Beschlüsse vom 8. Oktober 2012, Az.: 4 V 1661/11, abgedruckt in BB 2012, 3184, und vom 10. Februar 2016, Az.: 4 K 1684/14, abgedruckt in WM 2016, 829, und vom 10. März 2017, Az.: 4 K 977/14, abgedruckt in WM 2017, 854 FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2016, Az.: 6 K 1544/11, zit. nach juris; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 17. Mai 2013, Az.: 2-04 O 358/12, vom Kläger vorgelegt als K52, Bl. 863 ff.; LG Wiesbaden, Beschluss vom 27. Februar 2013, Az.: 6 Qs 11/13, Folgebeschlüsse vom Kläger vorgelegt als K45 und K46, Bl. 781 ff.; vgl. auch nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung vom 2. März 2017, Az.: 2 BvR 1163/13, zit. nach juris, mit Anm. Ebner in HFR 2017, 633; s. a. BFH, Urteil vom 27. Oktober 2009, Az.: VII R 51/08, abgedruckt in BFHE 227, 327, zu "nicht existenten" Aktien; BFH, Urteil vom 24. August 2011, Az.: I R 85/10, zit. nach juris, zum Erfordernis der tatsächlichen Abführung für die Erstattung bei § 50d Abs. 1 EStG).
  • FG Hessen, 06.04.2021 - 4 V 723/20

    Aussetzung der Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über

    (vgl. Hess. FG, Urteil vom 10.02.2016, 4 K 1684/14 , EFG 2016, 761 m.w.N).

    Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen aufgrund besonderer Gestaltungen und Geschäftsabläufe nicht typischerweise von einer Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ausgegangen werden kann (vgl. ausführlich: Hess. FG, Urteil vom 10.02.2016 4 K 1684/14 , aaO. m.w.N.).

    Die in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 10.02.2016 ( 4 K 1684/14 ) und vom 10.03.2017 ( 4 K 977/14 ) zu beurteilenden Aktiengeschäfte haben gezeigt, dass die für die steuerrechtliche Betrachtung gebotene getrennte Beurteilung der Geschäfte auf der jeweiligen Handelsstufe in der Praxis durch die inländischen Depotbanken nicht beachtet worden ist und durch die Verrechnung von Aktienverkäufen mit Aktienkäufen der gleichen Aktienart, auf die keine Kapitalertragssteuer erhoben wurde, die vom Gesetz geforderte Erhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividendenkompensationszahlungen bei Aktienverkäufen im Ergebnis rechtswidrig umgangen worden ist (vgl. Hess. FG, Urteil vom 10.03.2017 - 4 K 977/14 aaO.).

    Rechtlich verbleibt es jedoch bei 2 getrennten Geschäften, die auch hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Auswirkungen getrennt zu betrachten sind (vgl. ausführlich zur Rechtslage: Hess. FG, Urteil vom 10.02.2016, 4 K 1684/14 , aaO.).

    Gleichwohl wurde in der Handelspraxis, wie auch die den Urteilen vom 10.03.2017 ( 4 K 977/14 ) und vom 10.02.2016 ( 4 K 1684/14 ) zu Grunde liegenden Aktiengeschäfte zeigen, regelmäßig eine Verrechnung der Geschäfte auf schuldrechtlicher Basis vorgenommen, statt - wie vom Gesetz vorgesehen - Kapitalertragsteuer auf jeder Handelsstufe zu erheben.

    4 K 1684/14 , EFG 2016, 761) ist zwischenzeitlich gesicherter Rechtsprechung.

  • BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17

    Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, dass das durch die Nichtabführung der Kapitalertragsteuer realisierte Risiko des Ausfalls der Kapitalertragsteuer dem Fiskus zugewiesen wird, der sich des Schuldners der Kapitalerträge bzw. der auszahlenden Stelle als "Verwaltungshelfer", "verlängerten Arm" und "Inkassostelle" bedient (vgl. Senatsurteil in BFHE 181, 7, unter II.1.b aa; BFH-Urteil vom 20.10.2010 - I R 54/09, BFH/NV 2011, 641, Rz 26; Urteile des Hessischen FG vom 10.02.2016 - 4 K 1684/14, DStR 2016, 1084, Rz 82, 83, und vom 10.03.2017 - 4 K 977/14, EFG 2017, 656, Rz 99 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 17 U 108/20

    Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für

    Beim außerbörslichem (OTC-)Aktienhandel erwirbt der Aktienkäufer Eigentum regelmäßig erst im Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in seinem Depot, weil hier die Sicherungsmechanismen und Regularien von Börsengeschäften keine Anwendung finden (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Februar 2016 - 4 K 1684/14 -, Rn. 69 , juris; Beschluss vom 06. April 2021 - 4 V 723/20 -, Rn. 85 , juris; BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 -, Rn. 76, juris), so dass der Abschluss von schuldrechtlichen Verträgen für den Erwerb wirtschaftlichen Eigentums nicht ausreicht.

    In Bezug auf die Tätigkeit der Beklagten ist ungeachtet der Frage, inwieweit hier eine Tatförderung durch berufstypisch neutrale Handlungen vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 5 StR 592/04 -, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 01. August 2000 - 5 StR 624/99 -, BGHSt 46, 107-120, BStBl II 2002, 79, Rn. 16 ff.; Wagner in: MünchKomm BGB, 8. Aufl. 2020, BGB § 830 Rn. 29 f.), zu sehen, dass nicht nur die Klägerinnen ein Risiko eingingen, sondern angesichts der neuen Rechtslage für die Beklagte ungeachtet einer strafrechtlichen Relevanz gleichermaßen die Haftung nach § 44 Abs. 1 S. 5 EStG 2007-2011 im Raum stand, die angesichts der gegen andere Depotbanken im Zusammenhang mit Cum/ex-Transaktionen ergangenen Haftungsbescheide (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Februar 2016 - 4 K 1684/14 -, Rn. 88 , juris; Beschluss vom 06. April 2021 - 4 V 723/20 -, Rn. 53 , juris), jedenfalls nicht nur ganz theoretischer Natur war.

  • FG Düsseldorf, 12.12.2016 - 6 K 1544/11

    Kein wirtschaftliches Eigentum des Leerkäufers an Dividendenpapieren im Rahmen

    Auf den Hinweis des Gerichts auf das rechtskräftige Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. Februar 2016 (4 K 1684/14, juris) macht die Klägerin geltend, dass der dort entschiedene Sachverhalt Vorgänge des außerbörslichen OTC- Handels betreffe, wohingegen im Streitfall die Aktientransaktionen im Rahmen des börslichen Handels stattgefunden hätten.

    Insofern hält der Senat - anders als die Klägerin - die Argumentation im rechtskräftigen Urteil des Hessischen FG vom 10. Februar 2016 (4 K 1684/14 -, Rn. 61, juris), ungeachtet, dass dort der Aktienkauf außerbörslich erfolgte, während im Streitfall ein börslicher Vorgang vorliegt, auch im Streitfall für einschlägig.

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 7 U 119/15

    Erfüllung des Anspruchs auf Rückzahlung an eine Bank zur Abwendung der

    Bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt eine Einbehaltung von Kapitalertragssteuer dann vor, wenn es mehr Geld erhält, als es tatsächlich weitergibt (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Februar 2016 - 4 K 1684/14 -, DStR 2016, 1084).
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